Kredite unter Freunden oder Verwandten
Die im Freundes- und Verwandtenkreis gewährten Kredite sind sozusagen die Urform des Kredits von Privat und mengenmäßig vermutlich noch immer um Einiges bedeutsamer als die über Internetplattformen vermittelten Kredite. Bei der Ausgestaltung der Kreditbedingungen haben die Partner (fast) alle Freiheiten, sie müssen sich nur einig werden. Damit diese Einigkeit auch bestehen bleibt, nachdem das Geld geflossen ist, empfiehlt sich dringend, die wichtigsten Modalitäten der Kreditvergabe schriftlich festzuhalten. Was in einen solchen Kreditvertrag von Privat alles aufgenommen werden sollte, haben wir stichpunktartig in einer gesonderten Übersicht zu Verwandtendarlehen zusammengestellt. Dort findet sich allerdings kein Mustervertrag, da immer die individuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Im Zweifelsfall kann man sich auch fachkundigen Rat holen, insbesondere wenn es um die Vereinbarung von Sicherheiten geht.
Übrigens: Wird ein Darlehen an Freunde oder Verwandte verzinst, so muss der Kreditgeber seine Zinseinkünfte versteuern, wenn sie die den Sparerfreibetrag übersteigen.
