Verwandtendarlehen
Bereits Jahrtausende vor den Kreditvermittlungsplattformen im Internet gab es Kredite unter Privatpersonen, sowohl gewerbsmäßig als auch unter Freunden oder Verwandten. Private Kredite unter Freunden oder Verwandten spielen auch heute rein mengenmäßig eine größere Rolle als die jungen Online-Kreditbörsen. Ein solches Privatdarlehen kann in seinen Bedingungen recht frei – je nach individuellen Gegebenheiten – ausgestaltet werden, vorausgesetzt Schuldner und Gläubiger werden sich einig. Für den Darlehensvertrag selbst existieren keinerlei Formvorschriften und für seinen Abschluss ist auch kein Notar erforderlich.
Schriftlicher Vertrag
Es ist jedoch, vor allem im Interesse des Darlehensgebers, unbedingt zu empfehlen, den Darlehensvertrag schriftlich festzuhalten. Ansonsten muss der Gläubiger im Streitfall erst beweisen, dass das Geld als Darlehen und nicht als Geschenk vergeben und – falls dem so ist – dass auch ein Zins vereinbart wurde. Die Darlehensvereinbarung kann formlos erfolgen, sollte jedoch folgende Punkte regeln:
Gegenstand des Vertrages / Darlehensgewährung
- Kreditsumme und Auszahlungsdatum
- wenn Kredit mit Vertragsschließung in bar ausgezahlt werden soll: Kreditnehmer bestätigt durch Unterschrift des Vertrages den Erhalt des Darlehensbetrages (ansonsten gilt der Kontoauszug über die Überweisung der Kreditsumme als Beleg)
- ob Darlehen unverzinst oder verzinst
(gegebenenfalls) Verzinsung
- Darlehen ist (ab …) jährlich mit … Prozent zu verzinsen
- Zinsen sind jeweils zu zahlen … (beispielsweise: bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für das vorausgegangene Kalendervierteljahr)
- (Zinssätze können frei unter den Vertragspartnern vereinbart werden, dürfen jedoch das Zweifache des Banküblichen nicht überschreiten, da sonst laut Gesetz Wucher vorliegt und der Darlehensvertrag ungültig wird)
Tilgung / Rückzahlung
- bei Rückzahlung in einer Summe: Darlehen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am … einschließlich Zinsen zurückzuzahlen. (ist kein Zeitpunkt der Rückzahlung vereinbart, kann das Darlehen laut Gesetz jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden)
- bei Ratenzahlung: Darlehen ist in monatlichen Raten von … EUR zurückzuzahlen.
- eventuell Berechtigung des Darlehensnehmers, vorfristige Zahlungen zu leisten
(eventuell) Verzugszins
(eventuell) Sicherheiten
- z.B. ein Pkw des Kreditnehmers, in den der Kreditgeber unmittelbar zwangsvollstrecken kann (Schuldner übergibt ihm bei Vertragsschluss die Zulassungsbescheinigung)
- Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche des Darlehensnehmers unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen (Abtretung wird erst aufgedeckt bei Zahlungsrückstand)
- bei Rückzahlung des Kreditbetrages in einer Summe kann zur Absicherung auch ein Schuld- oder Solawechsel ausgestellt werden mit einer festen Fälligkeit zum Zeitpunkt der Rückzahlung
Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist …
- sogenannte salvatorische Klausel
Ort, Unterschriften
